Führerscheinklassen:

Bilder zu unseren derzeitigen Fahrzeugen findet ihr in der Galerie.

Wir bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus:

  • Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h;

             ab 16 Jahren

  • Klasse A1: Leichtkrafträder; beschränkt auf 11KW (125ccm);

             ab 16 Jahren

  • Klasse B196: Leichtkrafträder, beschränkt auf 11KW (125ccm) bei 5-jährigem Vorbesitz der Klasse B und Mindestalter 25 Jahre
  • Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder

              bis 35 kW

  • Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen

              ab 24 Jahren

  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren

              (mit Begleiter ab 30 Jahren)

  • Klasse B: Autoführerschein;

              ab 18 Jahren

  • Klasse B 197: Autoführerschein                 
  • ab 18 oder bei begleitendem Fahren ab 17 Jahren        
  • Führerschein Prüfung auf Automatik       
  • Nachweis der Schaltkompetenz für 10 Schaltfahrstunden + 15 minütge Prüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer        
  • Achtung Besonderheiten in Zusammenhang mit Klasse BE beachten
  • Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B;

               ab 18 Jahren oder BF17

Theoretischer Grundstoff

Ich unterrichte Euch in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss.

Darüber hinaus erhaltet Ihr viele wertvolle Tipps und Informationen.

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen / Bahnübergänge
  7. Geschwindigkeit, Abstand
  8. Andere Verkehrsteilnehmer
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen
  13. Technische Bedingungen, umweltbewußter Umgang mit Kraftfahrzeugen
  14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Die Anzahl der sogenannten Sonderfahrten ist vorgeschrieben (siehe unten). Die Anzahl der Übungsstunden, bei denen beispielsweise die Grundfahraufgaben wie Umkehren, Gefahrenbremsung oder natürlich das Parken gelernt werden, sind in ihrer Anzahl nicht festgeschrieben und können nur geschätzt werden.

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Seid Ihr bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, benötigt Ihr für die nächst höhere Klasse (A2)

keine Sonderfahrten und theoretische Ausbildung sowie theoretische Prüfung.

häufig gestellte Fragen:

Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?

Eine Anmeldung ist immer ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters möglich. Welches Mindestalter für welche Führerscheinklassen gilt, findest du unter dem Punkt Führerscheinklassen.

Was wird für die Anmeldung benötigt?

Wenn du dich in unserer Fahrschule anmelden möchtest, kannst du während der Öffnungszeiten einfach in der Fahrschule vorbei kommen. Im Grunde brauchen wir für die Anmeldung zunächst nur deine Unterschrift. Damit der Antrag dann an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet werden kann, benötigen wir außerdem:

– Kopie des Personalausweises

– einen aktuellen Sehtest (max. 2 Jahre alt)

– ein biometrisches Passbild

– einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gemäß §19 FeV

  • Hinweis: Früher (bis 2017) hat es ausgereicht, beim Führerscheinantrag eine Kursbescheinigung über eine Kurs in „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ vorzulegen. Dieser 1-tägige Kurs wurde 2015 abgeschafft, und Alt-Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen waren noch bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017 gültig. Seitdem muss jeder Fahrerlaubnisanwärter – egal welcher Klasse – einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten besuchen und nachweisen

– Gebühr (in bar) für die Bearbeitung des Führerscheinantrages beim StVA, die Höhe ist abhängig von der Antragsart.

Welche Besonderheiten gelten für das Begleitete Fahren ab 17?

Die begleitende Person muss ein Mindestalter von 30 Jahren haben und mindestens 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein besitzen. In Flensburg darf der Begleiter nicht mehr als einen Punkt gesammelt haben.

Für die Anmeldung zum Begleitenden Fahren benötigen wir von der begleitenden Person eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheines, jeweils beidseitig.

Wo ist das Prüfgebiet?

Wir fahren ausschließlich im Prüfgebiet Bremen-Süd. Dieses Prüfgebiet bereitet die Fahrschüler am besten auf alle möglichen Prüfungssituationen vor. In anderen Prüfgebieten der Umgebung, wie z.B. Syke, können nicht alle geforderten Lerninhalte vermittelt werden. Hierzu zählen z.B. das mehrspurige Abbiegen oder der Grünpfeil auf Blechschild. Bremen-Süd hingegen bietet alle prüfungsrelevanten Inhalte und bereitet den Fahrschüler auch auf knifflige Situationen vor. Denn wo sollte man diese besser üben als mit professioneller Begleitung während der Ausbildung.

Wir erfolgt die Rechnungsstellung?

Die Kosten des Führerscheines werden immer in Teilrechnungen abgerechnet, in der Regel nach 6-8 Fahrstunden. Die Rechnungen des TÜVs für die theoretische und praktische Prüfung sind direkt an diesen zu überweisen.

Es ist wichtig, dass alle offenen Rechnungsbeträge, sowohl gegenüber der Fahrschule als auch gegenüber dem TÜV vor Antritt der Prüfung bezahlt sind. Andernfalls ist es möglich, dass der TÜV die Prüfung vor Ort zwar nicht abnimmt, aber in vollem Umfang berechnet.

Warum kann ich mich nicht online anmelden?

Eine Online-Anmeldung ist in unseren Augen nur ein unnötiges Sammeln persönlicher Daten.

Denn eine Anmeldung zum Führerschein ist immer und ausschließlich durch die eigenhändige Unterschrift des Fahrschülers möglich, also folglich nur, wenn die Fahrschule persönlich aufgesucht wird. Formulare zur Online-Anmeldung dienen also lediglich der Vorerfassung, stellen aber keinen verbindlichen und rechtswirksamen Ausbildungsvertrag dar.

Wenn du trotzdem möchtest, dass wir deine Anmeldung bereits vor deinem Besuch vorbereiten, kannst du uns selbstverständlich eine Email mit deinen Daten senden oder uns anrufen.

Eine verbindliche Anmeldung aber, wird erst im persönlichen Gespräch aufgenommen. Hier lassen sich dann alle individuellen Fragen, die du oder deine Eltern noch haben, klären.

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